Seit Oktober 2002 ist diese Untersuchung ab dem 56 Lj. für jeden gesetzlich Versicherten als Vorsorgemaßnahme, insbesondere bei Beschwerdefreiheit, etabliert. Eine zweite soll bei unauffälligen Befund 10 Jahre danach durchgeführt werden, bei Polypen früher. Bei familiärem Darmkrebs besteht auch die Möglichkeit einer frühzeitigen Untersuchung.
Durch Hochrechnung der bisherigen statistischen Daten der Vorsorgedarmspiegelung von 2003 bis 2006 auf das Jahr 2010 könnte man bei 15.000 Menschen Darmkrebs verhindern!